Infusionstherapie beim Heilpraktiker
Vitamininfusionen sind ein wachsender Markt – und ein Bereich, in dem viel versprochen wird. Hier steht, was rechtlich gilt, was belegt ist und woran Sie ein seriöses Angebot erkennen.
Was rechtlich gilt
Eine Infusion ist ein invasiver Eingriff und damit Ausübung von Heilkunde. Sie darf nur von Ärzten oder von Heilpraktikern mit Erlaubnis nach § 1 Heilpraktikergesetz durchgeführt werden.
Die entscheidende Grenze: Heilpraktiker dürfen keine verschreibungspflichtigen Arzneimittel anwenden. Das ist keine Formsache – es schließt eine Reihe von Präparaten aus, die anderswo als Infusion angeboten werden. Zulässig sind nicht verschreibungspflichtige Mikronährstoffe als zugelassene Fertigarzneimittel oder als Rezeptur aus einer Apotheke, mit Dokumentation der Charge.
Was die Studienlage sagt
Bei nachgewiesenem Mangel oder gestörter Aufnahme über den Darm ist die Gabe von Mikronährstoffen sinnvoll und belegt. Bei gesunden Menschen ohne Mangel ist die Datenlage dünn – ein Nutzen über den Ausgleich eines Mangels hinaus ist nicht belegt.
Deshalb dürfen solche Angebote rechtlich auch nicht mit Wirkversprechen beworben werden. Formulierungen wie „stärkt das Immunsystem“ oder „Anti-Aging-Effekt“ sind ohne Studienlage angreifbar. Zulässig ist die sachliche Beschreibung der Zusammensetzung – und genau das machen wir auf unserer Infusionsseite.
Woran Sie ein seriöses Angebot erkennen
- Es gibt eine Anamnese – jedes Mal, nicht nur beim ersten Termin. Wer Ihnen eine Infusion ohne Gespräch anlegt, arbeitet nicht sauber.
- Kontraindikationen werden abgefragt. Bei hochdosiertem Vitamin C gehören dazu Oxalat-Nierensteine – auch in der Vorgeschichte – und Eisenspeichererkrankungen.
- Aufklärung und schriftliche Einwilligung vor der Anlage.
- Notfallausstattung ist vorhanden und das Team weiß, wo sie liegt. Fragen Sie danach – die Antwort verrät viel.
- Es wird keine Wirkung versprochen, sondern die Zusammensetzung beschrieben.
- Sie bleiben in Sichtkontakt, nicht allein in einem Raum.
Und was gegen ein Angebot spricht
Reine „Beauty-Drips“ oder „Hangover-Infusionen“ ohne Indikation. Rabattaktionen auf Infusionen. Werbung mit Wirkversprechen. Und Anbieter, die auf die Frage nach der Erlaubnis ausweichend antworten.
Häufige Fragen
Darf ein Heilpraktiker Infusionen geben?
Ja, im Rahmen der Erlaubnis nach § 1 Heilpraktikergesetz – aber nur mit nicht verschreibungspflichtigen Präparaten. Verschreibungspflichtige Arzneimittel darf ein Heilpraktiker weder verordnen noch anwenden.
Was ist mit hochdosiertem Vitamin C?
Hier kommt es auf das Präparat und die Dosierung an – die Verschreibungspflicht ist je Präparat zu prüfen. Wir setzen ausschließlich Präparate ein, die für Heilpraktiker zulässig sind, und klären den Status mit unserer Partner-Apotheke.
Wie ist die Studienlage?
Für Menschen mit nachgewiesenem Mangel oder gestörter Aufnahme über den Darm ist ein Nutzen belegt. Für gesunde Menschen ohne Mangel ist die Studienlage begrenzt. Wer Ihnen mehr verspricht, geht über das hinaus, was belegt ist.
Warum machen Sie es dann überhaupt?
Weil es Situationen gibt, in denen es fachlich sinnvoll ist – und weil wir es dann lieber mit Anamnese, Indikationsstellung und Notfallausstattung anbieten als es Anbietern ohne diesen Rahmen zu überlassen. Ohne Indikation bieten wir es nicht an.